유럽의회, 대 한반도 결의안 채택
천안함 폭침에 대하여
▶ 천안함 사태로 희생된 장병들에게 심심한 조의를 표하며 가족과 대한민국 국민에게 위로를 전한다.
▶ 중국과 러시아는 천안함 사태에 대한 국제합동조사단의 결과에 분명한 입장을 밝힐 것을 촉구한다.
▶ 동북아의 주요 국가, 유엔 안보리 상임이사국, 북한 최대의 무역파트너인 중국은 북한에 대해 적절한 영향력을 행사해 줄 것을 요구한다.
인권침해에 대하여
▶ 인공위성 촬영과 여러 보고서로 보아 북한에는 6개의 정치범수용소가 존재하고 있고 15만명 이상의 정치범들이 수용되어 있다는 사실을 인식하며
-> 유럽연합(EU)은 유엔이 대북 특별조사관을 임명할 것을 요구하는 바이다. 특별조사관은 북한의 상황을 예의주시하고 북한의 인권개선을 위해 유럽연합 과 미국, 한국 등 주요 파트너들과 정보를 공유하고 협력을 긴밀히 하도록 지원 한다.
▶ 유럽연합 회원국들은 중국에 영향력을 행사해 탈북자들을 난민으로 인정해 보호하고 정착을 돕도록 한다. 중국은 국제사회의 일원으로서 탈북자에 대한 인권보호에 적극 협조해야 한다.
IUED
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14.6.2010 |
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Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Korea, – unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zur Veröffentlichung des Berichts über den Untergang des südkoreanischen Schiffes „Cheonan“, – unter Hinweis auf den Bericht über die Ergebnisse der Untersuchungen zum Untergang des südkoreanischen Schiffes „Cheonan“, – gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, Untergang der „Cheonan“ A. in der Erwägung, dass am 26. März 2010 das südkoreanische Patrouillenboot „Cheonan“ nach einem Angriff in strittigen Gewässern unterging, wobei 46 Seeleute den Tod fanden, B. in der Erwägung, dass das Schiff aufgrund der Schockwelle und des Luftdrucks, die durch die Explosion eines Unterwassertorpedos in den Gewässern unmittelbar vor der Insel Baegnyong in der Nähe der strittigen innerkoreanischen Seegrenze ausgelöst wurden, auseinandergerissen wurde, C. in der Erwägung, dass der Untergang des Schiffes durch die erheblichen Schäden im Bereich des Gasturbinenraumes verursacht wurde; in der Erwägung ferner, dass der andere Teil des Schiffes aufgrund der überaus starken Strömung sieben Kilometer vom Ort des Angriffs entfernt wiedergefunden wurde; D. in der Erwägung, dass Teile des am 15. Mai 2010 vom Grund des Meeres geborgenen Torpedos CHT-02D eine Hangul-Markierung trugen, die einem nordkoreanischen Design dieses schweren Torpedos mit einem Durchmesser von 21 Zoll, einem Gewicht von 1,7 Tonnen und einem Nettoexplosionsgewicht von bis zu 250 kg entspricht; E. in der Erwägung, dass alle Unterseeboote anderer benachbarter Länder sich zum Zeitpunkt des Vorfalles entweder in oder in der Nähe ihrer jeweiligen Basis aufhielten; F. in der Erwägung, dass eine Untersuchung durch eine gemeinsame zivil-militärische Untersuchungskommission (JIP) eines internationalen Teams mit Hilfe eines Untersuchungs- und Überprüfungsprozesses, der mit einem wissenschaftlichen und objektiven Ansatz erfolgte, in Verbindung mit einer unabhängigen Prüfung durch die Kontrollkommission der neutralen Staaten den eindeutigen und unwiderlegbaren Nachweis erbrachte, dass der Untergang des südkoreanischen Schiffes Cheonan das Ergebnis einer externen Unterwasserexplosion gewesen ist, die durch ein in Nordkorea hergestelltes und von einem kleinen nordkoreanischen Unterseeboot abgefeuertes Torpedo verursacht wurde; G. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Ergebnisse des Berichts als „äußerst besorgniserregend“ bezeichnet hat; H. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea von den Behörden der Demokratischen Volksrepublik Korea eine öffentliche Entschuldigung und das Versprechen verlangt hat, dass es zu keinen weiteren Provokationen kommen wird; I. in der Erwägung, dass Nordkorea jede Verantwortung für den Vorfall zurückweist und Südkorea beschuldigt, den ganzen Zwischenfall konstruiert zu haben; J. in der Erwägung, dass die Republik Korea als Ergebnis des Vorfalls eine Aussetzung der Beziehungen angekündigt und alle Beziehungen zur DVRK mit Ausnahme der humanitären Hilfe und des Betriebs des industriekomplexen Kaesong ausgesetzt und auch die Wiederaufnahme der Rundfunk- und Lautsprecherpropaganda angekündigt hat, wobei diese bislang jedoch noch ausgesetzt ist; K. in der Erwägung, dass Nordkorea in Beantwortung der Aussetzung der Handelsbeziehungen alle Beziehungen zu Südkorea erschwert und damit gedroht hat, südkoreanische Lautsprecheranlagen zu attackieren, falls die Ausstrahlung von Propagandasendungen fortgesetzt wird, und dass Nordkorea für den Fall weiterer Sanktionen gegen die DVRK mit einem offenen Krieg gedroht hat; L. in der Erwägung, dass die Europäische Union die atomare Abrüstung auf der koreanischen Halbinsel nachdrücklich unterstützt und die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche als einen wesentlichen Prozess für Frieden und Stabilität in der Region betrachtet;
M. in der Erwägung, dass China in der Vergangenheit davon Abstand genommen hat, Druck auszuüben aus Angst, dass Flüchtlinge über die Grenze kommen könnten; N. in der Erwägung, dass Seoul den Fall formell vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht hat, während Nordkorea sich schriftlich an den Vorsitzenden des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gewandt hat, um jede Verantwortung für den Angriff abzustreiten und den Sicherheitsrat aufzufordern, Nordkorea bei der Durchführung eigener Untersuchungen zu unterstützen; Menschenrechte O. in der Erwägung, dass aufgrund von Satellitenbildern und verschiedenen Berichten nordkoreanischer Überläufer festgestellt worden ist, dass Nordkorea über sechs politische Konzentrationslager mit über 150.000 politischen Gefangenen verfügt; P. in der Erwägung, dass den in diesen Konzentrationslagern inhaftierten politischen Gefangenen die fundamentalen Menschenrechte vorenthalten werden und dass sie keinerlei Kontakt zur Außenwelt haben, wobei viele von ihnen an Unterernährung, an Krankheiten, die eigentlich behandelt werden könnten, und an mangelnder medizinischer Betreuung sterben; Q. in der Erwägung, dass es in Nordkorea keine freien Kommunikationsmittel wie Rundfunk, Zeitungen und Internetzugang gibt, was dazu führt, dass nur die von der Regierung genehmigten oder von ihr ausgehenden Informationen zur Bevölkerung des Landes gelangen können und dass die Nordkoreaner kaum die Möglichkeit haben, der übrigen Welt Informationen über die Menschenrechtslage zukommen zu lassen; in der Erwägung ferner, dass die internationalen humanitären und Menschenrechtsorganisationen keinen Zugang zu Nordkorea und seiner Bevölkerung haben, R. in der Erwägung, dass die Europäische Union sich energisch für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt und danach trachtet, dass dieser Grundsatz weltweit anerkannt wird, S. in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht der Republik Korea am 25. Februar 2010 mit einer 5:4 Mehrheit zu dem Ergebnis gelangte, dass die Todesstrafe verfassungskonform sei, dass aber die Richter auch betont haben, dass die Frage nach der Beibehaltung oder der Abschaffung der Todesstrafe eher in der Nationalversammlung diskutiert werden solle als im Rahmen verfassungsrechtlicher Verfahren, sowie in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung mit 5 Stimmen bei 4 Ablehnungen fällte, wogegen die Entscheidung aus dem Jahre 1996 mit 7:2 Stimmen getroffen worden war, T. in der Erwägung, dass die Republik Korea mehr als 55 Gefangene inhaftiert hält, deren Todesurteil bestätigt wurde, wobei die letzte Hinrichtung in der Republik Korea im Dezember 1997 erfolgte; in der Erwägung ferner, dass unter dem neu eingesetzten Präsidenten Kim Dae-jung, der selbst im Jahre 1980 zum Tode verurteilt und anschließend begnadigt worden war, die Todesstrafe nicht mehr vollzogen wurde und die Republik Korea in den letzten 13 Jahren zu jener Gruppe von Ländern gehörte, die die Todesstrafe praktisch abgeschafft haben, U. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2007 mit breiter Mehrheit eine Resolution verabschiedet hat, mit der die Länder, in denen es die Todesstrafe gibt, aufgefordert werden, bei den Hinrichtungen ein Moratorium im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe vorzusehen, wobei der Inhalt dieser Resolution durch eine zweite, am 18. Dezember 2008 verabschiedete Resolution bekräftigt wurde, 1. bedauert zutiefst den tragischen Verlust von Menschenleben an Bord der südkoreanischen Corvette „Cheonan“ und bekundet der Regierung der Republik Korea, den Familienangehörigen der Verstorbenen und der koreanischen Bevölkerung seine Anteilnahme im Geiste der Solidarität und der Freundschaft; 2. schließt sich der Verurteilung des Angriffs durch die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik an und begrüßt die von der Republik Korea unter Beweis gestellte Zurückhaltung; 3. weist auf die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der gemeinsamen Untersuchungskommission hin und verurteilt energisch die Versenkung als einen provokativen Akt gegen den Frieden und die Stabilität auf der koreanischen Halbinsel; 4. bedauert, dass die Regierungen der Volksrepublik China und der Russischen Föderation bislang noch keine eindeutige Stellung zu den Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der gemeinsamen Untersuchungskommission bezogen haben; 5. fordert beide Parteien auf, sich in Zurückhaltung zu üben und alles zu unternehmen, um die innerkoreanischen Beziehungen zu verbessern und die Bemühungen zur Förderung eines dauerhaften Friedens und der Sicherheit auf der koreanischen Halbinsel fortzusetzen; 6. fordert China als regionale Macht, als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und als wichtigsten Handelspartner Nordkoreas auf, geeigneten Einfluss auf Nordkorea auszuüben und zu versuchen, sicherzustellen, dass der Konflikt nicht noch weiter ausartet; 7. begrüßt die Aussagen der Volksrepublik China, dass das Land bereit sei, mit den USA zusammenzuarbeiten, und ermutigt beide Länder, in einer Weise vorzugehen, dass sie die Stabilität auf der koreanischen Halbinsel gewährleisten; 8. bekundet seine Unterstützung für die Absicht der Regierung der Republik Korea, die Angelegenheit vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu bringen; 9. fordert die an den Sechs-Parteien-Abrüstungsgesprächen teilnehmenden Länder auf, auch weiterhin zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Gespräche über eine Beendigung des nordkoreanischen Nuklearprogramms wiederaufgenommen werden; Menschenrechte 10. fordert die Europäische Union auf, einen EU-Sonderbeauftragten für Nordkorea zu ernennen, um eine dauerhafte Beobachtung und Koordinierung zu gewährleisten, um sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit den wichtigsten Partnern wie den Vereinigten Staaten, Japan, der Schweiz, der Volksrepublik China und der Republik Korea zur Lösung der nordkoreanischen Menschenrechtsfragen beizutragen; 11. fordert die Einsetzung einer UN-Untersuchungskommission zur Überprüfung früherer und aktueller Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea, um festzustellen, in welchem Ausmaße derartige Verletzungen und Straffreiheit in Verbindung mit Missbräuchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und einen Fall für die internationale Rechtsprechung darstellen können; 12. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, mit den Vereinigten Staaten und anderen internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass die anhaltenden und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea angesprochen werden, dass Druck auf China ausgeübt wird, damit das Land nordkoreanische Flüchtlinge anerkennt und schützt und sich bereit erklärt, nordkoreanische Flüchtlinge neu anzusiedeln; 13. fordert die Mitgliedstaaten und die Bewerberländer der Europäischen Union auf, den Schutz und die Förderung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte nordkoreanischer Arbeitnehmer, die mittelbar oder unmittelbar bei europäischen Unternehmen innerhalb und außerhalb Europas einschließlich in Russland, im Nahen Osten und in Asien beschäftigt sind, zu gewährleisten; 14. anerkennt, dass die Republik Korea seit 1998 keine Hinrichtungen vorgenommen hat, wodurch die Todesstrafe in diesem Land de facto abgeschafft worden ist; begrüßt die Verbesserungen beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte in diesem Land; fordert die Republik Korea auf, in den Ländern der Region und der ganzen Welt die eindringliche Botschaft zu übermitteln, dass die Menschenrechte universelle Geltung haben; 15. bekräftigt seinen grundsätzlichen Widerstand gegen die Todesstrafe, die einem zeitgemäßen Strafrecht entgegensteht und im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht zu einem Rückgang der Verbrechensquoten führt; 16. ermutigt die Republik Korea, ein rechtswirksames Moratorium in Bezug auf alle Hinrichtungen vorzusehen, bis das Parlament ein Gesetz über die Abschaffung der Todesstrafe verabschiedet hat; weist darauf hin, dass der vorhandene starke und positive Beitrag Koreas zur Förderung der Menschenrechte auf der koreanischen Halbinsel und weltweit deutlich zeigt, dass das Land und die EU die gleichen Werte teilen; 17. bekräftigt seine Überzeugung, dass die Europäische Union und die Republik Korea ihre politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle und allgemeine Zusammenarbeit durch die Schaffung besserer Voraussetzungen für einen weitaus umfangreicheren Austausch von Studenten und jungen Politikern verstärken müssen; 18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Präsidenten des Rates, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Regierung der Republik Korea und dem nationalen Menschenrechtsrat von Korea (NHRCK) zu übermitteln. |
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