Beschluß der Volkskammer über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 1990 Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Sie geht davon aus, - daß die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abges..